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Kreisjournal - Mitteilungsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Mitteilungen
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250224_VÖ_NK24

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i.V.m § 10 Abs. 7 und 8 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage (NK24) in Neukirchen

Gemäß § 21a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 30.09.2024 für die Errichtung und den Betrieb von 1 Windenergieanlage vom Typ Vestas V162 mit einer Nabenhöhe von 166 m, einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Nennleistung von 5,6 MW in der Gemarkung Neukirchen, Flur 6, Flurstücke 693, 694 zugunsten der BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben öffentlich bekanntgemacht.

Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet:

I.

1.

Die Firma BOREAS Energie GmbH, Hauptstraße 60, 99955 Herbsleben erhält die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Nutzung von Windenergie mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern i.S. Nr. 1.6.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV am Standort Eisenach, Gemarkung Neukirchen, Flur 6, Flurstücke 693, 694

2.

Die Genehmigung ergeht nach Maßgabe der in Ziffer II. aufgeführten Inhalts- und Nebenbestimmungen.

3.

Die Antragsunterlagen werden zum Bestandteil der Genehmigung erklärt und sind als Anlage Nr. 1 aufgeführt.

4.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Die Genehmigung ist mit Nebenbestimmungen unter anderem im Bereich des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und des Naturschutzes verbunden.

Der Bescheid vom 30.09.2024 und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV i.V.m. § 10 Abs. 7 und 8 BImSchG öffentlich bekanntgemacht.

Der Bescheid und seine Begründung können zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung vom 13.03.2025 bis zum 27.03.2025 (jeweils einschließlich) unter folgendem Pfad online eingesehen werden:

https://www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen-aus-dem-bereich-umwelt

Alternativ kann der Bescheid in folgenden Dienststellen während der Dienstzeiten eingesehen werden:

-

Landratsamt Wartburgkreis, Umweltamt, Andreasstraße 11, 36433 Bad Salzungen (nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03695/616732)

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Landratsamt Wartburgkreis, Außenstelle Umweltamt, Rennbahn 6, 99817 Eisenach (nach vorheriger Terminvereinbarung unter 03695/616732)

Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gemäß § 10 Abs. 8 Satz 3 BImSchG auch gegenüber Dritten als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei dem Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36433 Bad Salzungen eingelegt werden.

Bad Salzungen, den

Dr. Brodführer

Landrat