Gemäß § 18 in Verbindung mit § 23 des Thüringer Schulgesetzes und § 119 ThürSchulO sind alle Kinder, die im Zeitraum vom 2. August 2020 bis 1. August 2021 geboren wurden schulpflichtig und müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2027/2028 an der jeweils zuständigen staatlichen Grund- bzw. Förderschule oder an einer Gemeinschaftsschule angemeldet werden. Kinder, die am 30. Juni 2027 mindestens fünf Jahre alt sind, können nach § 18 Abs. 2 des Thüringer Schulgesetzes auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Schule aufgenommen werden. Die Entscheidung darüber trifft der jeweilige Schulleiter im Benehmen mit dem Schularzt.
Die Anmeldung von Schulanfängerinnen und Schulanfängern hat grundsätzlich an der jeweils zuständigen Grundschule zu erfolgen. Die zuständige Grundschule kann beim Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung, erfragt werden. Für Kinder mit Hauptwohnsitz im früheren Einzugsgebiet der Grundschulen Treffurt und Stadtlengsfeld besteht zusätzlich zur Anmeldung an der nächstgelegenen Grundschule die Möglichkeit, die Anmeldung an der Primarstufe der Staatliche Gemeinschaftsschule Treffurt oder der Staatliche Gemeinschaftsschule Stadtlengsfeld vorzunehmen.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch vorzulegen.
Die erforderlichen Formulare liegen in den entsprechenden Schulen bereit.
Sofern von einzelnen Schulen nicht andere Termine öffentlich bekanntgegeben werden, findet die Anmeldung aller Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028 in diesem Jahr an folgenden Tagen statt:
Montag, den 04.05.2026
Dienstag, den 05.05.2026
Donnerstag, den 07.05.2026
Sollten Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Beschulung aufgrund besonderer pädagogischer oder persönlicher Gründe an einer anderen, als der zuständigen Schule wünschen, melden Sie ihr Kind bitte trotzdem an der örtlich zuständigen (Grund)Schule ihres Schulbezirks an und füllen zusätzlich zum Anmeldeformular einen Gastschulantrag aus.
Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über den Gastschulantrag erst nach Beendigung des Auswahlverfahrens an den Staatlichen Schulen ergeht. (voraussichtlich frühestens April 2027).
In Verbindung mit der Schulanmeldung steht eine notwendige Untersuchung im Gesundheitsamt an. Informationen über die Terminvergabe werden den Familien vom Gesundheitsamt rechtzeitig bekannt gegeben.
Diese öffentliche Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen/ zu finden. Auf der Internetseite des Wartbugkreises sind unter „Schule & Bildung“ auch die geltenden Schulbezirke der einzelnen Grundschulen aufgelistet.
gez.
Dr. Brodführer
Landrat des Wartburgkreises