Die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt des Wartburgkreises weist darauf hin, dass seit 1. März die naturschutzrechtlichen Einschränkungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz gelten. Die naturschutzrechtliche Untersagung gilt bis 30. September: In diesem Zeitraum ist es grundsätzlich untersagt, Bäume außerhalb des Waldes (sowie außerhalb von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen) sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Gleiches gilt für Röhrichte, die in diesem Zeitraum ebenfalls nicht zurückgeschnitten werden dürfen. Ziel der Regelungen ist der Schutz der heimischen Tierwelt, da diese Lebensräume häufig als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen.
Was weiterhin erlaubt ist:
Vom 1. März bis 30. September sind schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, etwa zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Bei Röhrichten ist in dieser Zeit nur ein abschnittsweiser Rückschnitt möglich.
Ausnahmen und Hinweise:
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die Regelungen nicht, beispielsweise für behördliche Maßnahmen, zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, für zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für zulässige Bauvorhaben, wenn nur geringfügiger Gehölzbewuchs zur Umsetzung der Maßnahme beseitigt werden muss. Für Eingriffe und Bauvorhaben ist zumeist eine behördliche Genehmigung erforderlich. Für die Verkehrssicherheit ist auf eigene Kosten der jeweilige Baumeigentümer verantwortlich; in Zweifelsfällen empfiehlt das Umweltamt die Hinzuziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Baumsachverständigen.
Das Umweltamt weist darauf hin, dass Vogelnester in Bäumen und Hecken sowie Fledermäuse in Baumhöhlen selbst bei genauer Inaugenscheinnahme häufig schwer zu entdecken sind. Greifvogelhorste sowie besiedelbare Höhlenbäume (z. B. mit Spechthöhlen) sind ganzjährig geschützt; eine Entfernung erfordert in der Regel eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung.
Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde im Umweltamt telefonisch unter 03695 616701 zur Verfügung.