des Landratsamtes Wartburgkreis über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Stadt Vacha aus besonderem Anlass
vom 28.03.2024
Auf der Grundlage des § 10 Absatz 1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) vom 24. November 2006 (GVBl. S. 541), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 91) werden aus besonderem Anlass zusätzliche Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen freigegeben.
§ 1
In der Stadt Vacha Ortsteil Vacha dürfen aus nachfolgenden Anlässen alle Verkaufsstellen an folgenden Sonntagen geöffnet sein.
Vitusmarkt am Sonntag, den 07.07.2024
in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Herzermarkt am Sonntag, den 01.12.2024
in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr
§ 2
Die Inanspruchnahme der zusätzlichen Öffnungszeiten innerhalb des v. g. Zeitraumes ist von den Geschäftsinhabern der Verkaufsstellen durch Aushang an der Außenseite oder am Eingang zu ihrer Betriebsstätte deutlich sichtbar bekannt zu geben.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne von § 14 Thüringer Ladenöffnungsgesetz.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite www.wartburgkreis.de/ihr-landratsamt/ unter der Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
§ 5
Diese Verordnung tritt außer Kraft, wenn der jeweilige besondere Anlass und damit die Grundvoraussetzung für den Erlass der Rechtsverordnung zur Freigabe zusätzlicher Öffnungszeiten nach § 10 ThürLadÖffG nicht mehr gegeben ist.
Bad Salzungen, den 28.03.2024
Krebs
Landrat des Wartburgkreises