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Kreisjournal - Amtsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin des Wartburgkreises über die Feststellung des Wahlergebnisses für die Wahl der Kreistagsmitglieder im Wartburgkreis am 26. Mai 2024

1. Der Wahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.05.2024 das endgültige Ergebnis im Wartburgkreis für die Wahl der Kreistagsmitglieder ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Zahl der Wahlberechtigten

130.746

Zahl der Wähler

80.629

Zahl der ungültigen Stimmabgaben

2.463

Zahl der gültigen Stimmabgaben

78.166

Zahl der gültig abgegebenen Stimmen insgesamt

232.07

2. Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge und Bewerber entfallenden gültigen Stimmen:

3. Die insgesamt 50 Sitze werden wie folgt verteilt:

4. Folgende Bewerber in den jeweiligen Wahlvorschlägen sind nach § 22 Abs. 5 ThürKWG in den Kreistag gewählt worden:

5. Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses (Anfechtungsfrist) die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar), wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Bad Salzungen, den 07.06.2024

gez. Manja Voll

Landkreiswahlleiterin