Der Wahlausschuss des Wartburgkreises hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12. Juni 2024 folgendes Ergebnis für die Stichwahl des Landrats im Wartburgkreis am 9. Juni 2024 ermittelt, welches hiermit bekannt gegeben wird:
| Zahl der Wahlberechtigten | 130.640 |
| Zahl der Wähler | 78.089 |
—
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 1.159 |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben | 76.930 |
Davon entfielen auf die Wahlvorschläge:
| Kennwort der Partei oder Wählergruppe | Name, Vorname | Stimmen | % |
| Alternative für Deutschland (AfD) | Krell, Uwe | 28.501 | 37,0 |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Dr. Brodführer, Michael | 48.429 | 63,0 |
Die höchste Stimmenzahl der abgegebenen gültigen Stimmen entfiel auf den Bewerber
| Kennwort der Partei oder Wählergruppe | Name, Vorname |
| Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | Dr. Brodführer, Michael |
Damit ist Herr Dr. Michael Brodführer zum Landrat des Wartburgkreises gewählt.
Hinweis:
Jeder Wahlberechtigte und auch jeder in einem zugelassenen Wahlvorschlag aufgestellte nicht wahlberechtigte Bewerber kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Thüringer Landesverwaltungsamt (Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar) wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Bad Salzungen, 12. Juni 2024
gez. Manja Voll
Landkreiswahlleiterin