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Kreisjournal - Amtsblatt des Wartburgkreises
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
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Allgemeinverfügung

zum Wirksamwerden schulorganisatorischer Maßnahmen ab dem Schuljahr 2025/2026

I.

Mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 wird folgende schulorganisatorische Änderung verfügt:

1.

Der Schulbezirk der Staatlichen Grundschule „Am Wartberg“ Seebach wird um die Ortsteile Thal und Kittelsthal der Stadt Ruhla erweitert.

2.

Der Schulbezirk der Staatlichen Grundschule „Breitenbergschule“ Ruhla wird um die Ortsteile Thal und Kittelsthal der Stadt Ruhla eingeschränkt.

II.

Die Neuordnung der Schulbezirke gilt erstmals für die Schüler, die zum Schuljahr 2025/2026 in der 1. Klassenstufe eingeschult werden.

III.

Für die genannte schulorganisatorische Maßnahme wird die sofortige Vollziehung angeordnet. Die Anordnung des Sofortvollzugs ist notwendig, um die Durchsetzung der beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 zu sichern. Sie ist erforderlich, um das Schuljahr in Bezug auf die sächlichen Voraussetzungen und die Schülerbeförderung so vorbereiten zu können, dass eine ordnungsgemäße Beschulung der Kinder gewährleistet ist.

IV.

Die vorgenannte schulorganisatorische Maßnahme gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Hinweis:

Die Bekanntmachung des zu Grunde liegenden Beschlusses des Kreistages vom 16.04.2024 und die Zustimmungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 27.05.2024 können während der Sprechzeit im Landratsamt Wartburgkreis, Amt für Liegenschaften und Schulverwaltung, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen eingesehen werden.

Bad Salzungen, den 14.06.2024

gez.

Krebs

Landrat