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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Das Einwohnermeldeamt informiert

Gültigkeit von Personaldokumenten beachten

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Auch in diesem Jahr verlieren wieder viele Dokumente ihre Gültigkeit. Wir weisen deshalb darauf hin, dass jeder Bürger für die Gültigkeit seiner Dokumente selbst verantwortlich ist.

Zur Beantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen muss jeder Bürger persönlich vorsprechen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist erforderlich.

Mitzubringen sind:

das derzeitige Personaldokument (Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass),

eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde)

und

ein aktuelles biometrisches Passfoto

Gültigkeit von Personaldokumenten:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

6 Jahre

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

10 Jahre

Gebühren Personalausweis:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

22,80 €

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

37,00 €

Gebühren Reisepass:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

37,50 €

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

60,00 €

Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu entrichten.

Plewnia

Einwohnermeldeamt