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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Wurzbach geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.