Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oßla am 24.04.2026 um 18:00 Uhr im Kulturhaus in Oßla ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Oßla gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche
Einladung
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Kassenbericht |
| 3. | Bericht des Jagdpächters |
| 4. | Sonstiges und Diskussion zum Wegebau |
Beschlussfassung:
1. | Verwendung Reinertrag |
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Oßla findet die Waldbesitzerversammlung für das Jahr 2026 der Gemarkung Oßla statt. Dazu wird im Namen des Revierförsters, Burkhardt Reuter, herzlich eingeladen.
Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Eventueller, weiterer Zusatz: Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen.
Jagdvorstand des GJB Oßla