Titel Logo
Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Das Einwohnermeldeamt informiert

Gültigkeit von Personaldokumenten beachten

Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Auch in diesem Jahr verlieren wieder viele Dokumente ihre Gültigkeit. Wir weisen deshalb darauf hin, dass jeder Bürger für die Gültigkeit seiner Dokumente selbst verantwortlich ist.

Zur Beantragung von Personalausweisen bzw. Reisepässen muss jeder Bürger persönlich vorsprechen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung wird empfohlen.

Mitzubringen sind:

das derzeitige Personaldokument (Personalausweis/Reisepass),

eine aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- bzw. Heiratsurkunde)

und

ein digitales biometrisches Passfoto

(Aufnahme Lichtbild auch im EMA möglich)

 — 

Gültigkeit von Personaldokumenten:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

6 Jahre

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

10 Jahre

Gebühren Personalausweis:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

27,60 €

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

46,00 €

Gebühren Reisepass:

-

vor Vollendung des 24. Lebensjahres

37,50 €

-

ab Vollendung des 24. Lebensjahres

70,00 €

Die Gebühren sind am Tag der Beantragung zu entrichten.