Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heinersdorf
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| am Freitag den 20.03.2026 |
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| um 19:00 Uhr |
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| im Vereinshaus Heinersdorf |
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Heinersdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Kassenbericht, Jahresabrechnung und Entlastung des Kassenführers und der Rechnungsprüfer |
| 3. | Entlastung des Vorstandes für das letzte Jagdjahr sowie rückwirkend für die Jahre 2019 - 2024 |
| 4. | Abstimmung über die Verwendung des Reinertrages 2025/2026 |
| 5. | Abstimmung über die Satzungsänderung |
| 6. | Abstimmung zur Aufnahme des neuen Mitpächters |
| 7. | Informationen zum Wegebau und zu schon durchgeführten Maßnahmen in Eigenleistung |
| 8. | Sonstiges - Beantwortung von Anfragen der Jagdgenossen an den Vorstand |
| 9. | Schlusswort |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich (Vordrucke beim Jagdvorstand).
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Mit freundlichen Grüßen
Horn
Jagdvorsteher
Heinersdorf, den 20.02.2026