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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Wurzbach zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters Wurzbach am 08. Oktober 2023

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 05. September 2023 (33. Tag vor der Wahl) um 17.00 Uhr in Wurzbach, Leutenberger Str. 10, Sitzungssaal statt.

Hiermit möchte ich Sie recht herzlich zur Sitzung des Wahlausschusses am 05. September 2023 einladen (§ 1 Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung).

Tagesordnung:

Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und

Beschlussfassung über ihre Zulassung

Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).

Wurzbach, den 21.08.2023

K. Bauer

Wahlleiterin