Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 05. September 2023 (33. Tag vor der Wahl) um 17.00 Uhr in Wurzbach, Leutenberger Str. 10, Sitzungssaal statt.
Hiermit möchte ich Sie recht herzlich zur Sitzung des Wahlausschusses am 05. September 2023 einladen (§ 1 Abs. 2 der Thüringer Kommunalwahlordnung).
Tagesordnung:
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und
Beschlussfassung über ihre Zulassung
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Wurzbach, den 21.08.2023
K. Bauer
Wahlleiterin