Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heberndorf
| am | Freitag, den 29.09.2023 |
| um | 18.30 Uhr |
| Ort | Heberndorf 50 Kindergarten |
zu einer nicht öffentlichen Ersatzwahl ein.
Tagesordnung:
| Begrüßung | |
| - | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| - | Wahl des Jagdvorstehers/Beisitzer |
| - | Schlussbemerkung |
Bei Verhinderung kann jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Vorstand — Heberndorf, 17.08.2023