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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Wurzbach am Sonntag, den 8. Oktober 2023

Wahlbekanntmachung

für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Wurzbach am Sonntag, den 8. Oktober 2023

1.

Die oben bezeichnete Wahl findet am Sonntag, den 8. Oktober 2023 in der Zeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

Der Termin einer etwa notwendigen Stichwahl ist der 22. Oktober 2023.

2.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Der Wahlraum befindet sich:

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, ist der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl noch benötigt wird.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass Sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

4.

Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.

Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.

Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 08.10.2023 bis 18.00 Uhr dort eingeht.

Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8.

Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, den 09.10.2023, um 08.00 Uhr bis voraussichtlich 12.00 Uhr, in demselben Wahlraum fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

Wurzbach, den 12.09.2023

Bauer

Wahlleiterin