ich möchte Sie über ein Vorhaben in der Nachbargemeinde Nordhalben in Oberfranken informieren.
Im Langenbacher Forst bei Nordhalben, welcher von den Bayerischen Staatsforsten bewirtschaftet wird, wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken West eine geeignete Fläche für ein Windvorranggebiet ermittelt.
Hintergrund ist, dass für den Umstieg auf erneuerbare Energien 1,8 % der Landesfläche, laut Beschluss der Bayrischen Staatsregierung, für Windkraftstandorte in Bayern benötigt werden. Die Umsetzung der Energiewende wird dabei auf die jeweiligen regionalen Planungsverbände in Bayern verteilt. Für Nordhalben ist es der Planungsverband Oberfranken-West. In diesen Gremien wird geprüft und entschieden, ob tatsächlich die Errichtung von Windkraftanlagen an einem bestimmten Standort möglich ist. Dazu werden die Stellungnahmen von verschiedenen Behörden und Verbänden sowie der Kommunen, aber auch von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, gehört.
Der Langenbacher Forst ist derzeit noch als „gemeindefreies Gebiet“ ausgeschrieben und befindet sich im Bereich des Landkreises Kronach. In seiner besonderen Lage grenzt er direkt an den Landkreis Hof und Thüringen an. Der Landkreis Kronach und damit der Langenbacher Forst, sowie die Gemeinden Steinwiesen und Nordhalben gehören zum Planungsverband Oberfranken West. Ebenfalls Anlieger sind die beiden Kommunen aus Thüringen Wurzbach und Rosenthal am Rennsteig.
Am 07. November 2024 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes West die geeigneten Windvorranggebiete, einschließlich der Fläche im Bereich Langenbacher Forst, beschlossen.
Diese Sitzung war lt. Planungsverband ein bedeutender Schritt in der regionalen Planung zur nachhaltigen Flächennutzung. Das Vorranggebiet soll Ziele wie Flächenbewirtschaftung, Naturschutz und lebenswerte Räume verbinden. Der Planungsverband strebt eine Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen und Naturschutz an.
Im nächsten Schritt wird das Beteiligungsverfahren gestartet. Hier werden alle Planungen umfänglich veröffentlicht und alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Vereine können Ihre Meinung einbringen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt durch schriftliche Eingaben, öffentliche Anhörungen oder Diskussionsforen, die direkten Einfluss auf die Entscheidungsfindung ermöglichen. Insgesamt bietet die Sitzung eine Plattform, um aktiv an der regionalen Zukunft mitzuarbeiten. Die Berücksichtigung der Bürgeranregungen wird entscheidend für ausgewogene Entscheidungen sein.
Die betroffenen Kommunen legen Wert darauf, dass die Bevölkerung frühzeitig und umfassend in den Planungsprozess mit eingebunden wird. Aus diesem Grund erfolgt auch diese Veröffentlichung. In einer weitergehenden Maßnahme setzt sich die Kommune auch für eine Bürgerbeteiligung ein.
In der Einwohnerversammlung am 11.12.2024 in Titschendorf wird dieses Vorhaben Teil der Tagesordnung sein.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Kant-von der Recke
Bürgermeister