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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“ in Wurzbach gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat von Wurzbach hat in seiner Sitzung vom 08.11.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“ in der Fassung vom 31.10.2023 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“, die Begründung mit Umweltbericht sowie die bisher vorliegenden umweltbezogenen Informationen werden im Zeitraum

vom 11.12.2023 bis einschließlich 19.01.2024

auf der Internetseite der Stadt Wurzbach https://www.wurzbach.de/bekanntmachungen/index.php veröffentlicht und können dort eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der genannten Unterlagen in der Bauverwaltung der Stadtverwaltung Wurzbach, Leutenberger Straße 10, 07343 Wurzbach, während der folgenden Dienstzeiten:

Montag

7:30 - 12:30 Uhr

Dienstag

7:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

7:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag

7:30 - 12:30 Uhr

Freitag

7:30 - 12:00 Uhr

Folgende umweltbezogenen Informationen waren zur Erstellung des Entwurfs verfügbar und werden ebenfalls mit veröffentlicht:

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an stadt-wurzbach@wurzbach.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten der Bauverwaltung zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Stadtverwaltung Wurzbach, Bauverwaltung, Leutenberger Straße 10, 07343 Wurzbach, gesendet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“ ist dem folgenden Übersichtsplan sowie Lageplan zu entnehmen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst einen Teilbereich des Flurstücks 516/13, Flur 0 der Gemarkung Wurzbach (kreisförmige Markierung). Die Ausgleichsfläche befindet sich im Bereich der Sormitz am ehemaligen Möbelwerk in Wurzbach (ovale Markierung).

Wurzbach, den 01.12.2023

gez. Guido Kant-von der Recke

Bürgermeister