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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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In der 24. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wurzbach am 08.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss Nr. 2023/0074

Der Stadtrat der Stadt Wurzbach bestätigt in seiner Sitzung am 08.11.2023 die vorliegende Tagesordnung.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 12 / Nein - 0 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0075

Der Stadtrat nimmt die Idee einer ILE-Gründung mit den Gemeinden Teuschnitz, Reichenbach, Tschirn, Ludwigsstadt, Tettau, Steinbach a. Wald, Nordhalben, Lehesten sowie ggf. weiteren Kooperationsgemeinden zustimmend zur Kenntnis. Er beauftragt den Bürgermeister, die Gespräche mit den Partnergemeinden, dem ALE Oberfranken und dem TMIL weiterzuführen und zu vertiefen sowie die gemeinsame Vorbereitungsphase zur vorgesehenen Gründung einer ILE zu starten. Der Auftrag zur Erstellung des ILE-Konzeptes an ein Planungsbüro soll nach einer Angebotseinholung in Abstimmung mit den anderen Kommunen erteilt werden. Die anteiligen Kosten (ca. 2.000-3.000 €) werden übernommen.

Der Bürgermeister informiert den Gemeinderat regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen zum Thema ILE.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 12 / Nein - 0 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0076

Der Stadtrat der Stadt Wurzbach beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2023 folgendes:

1.

Der Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“, bestehend aus zeichnerischen Festsetzungen (Teil A) und textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie die Begründung, wird in der Fassung vom 31.10.2023 gebilligt.

2.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt Lobensteiner Straße“, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen sind zur Information der Öffentlichkeit für die Dauer von einem Monat in der Stadtverwaltung Wurzbach öffentlich auszulegen und parallel dazu auf der Internetseite der Stadt Wurzbach digital zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung zu stellen. Während dieser Zeit wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

3.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die öffentliche Auslegung benachrichtigt.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt,

den Beschluss über die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen;

in der Bekanntmachung auf die zur Erstellung des Entwurfs verfügbaren umweltbezogenen Informationen hinzuweisen;

in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, bis wann die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme hat und zugleich darauf hinzuweisen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können;

die Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet einzustellen;

die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten;

über den Verlauf der Öffentlichkeitsbeteiligung, die eingehenden Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie den Fortgang der Bebauungsplanung im Stadtrat zu berichten.

Bemerkung:

Aufgrund des § 38 der Kommunalverfassung waren keine Mitglieder des Stadtrates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 11 / Nein - 1 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0077

Der Stadtrat der Stadt Wurzbach beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2023 die Neufassung des § 19 der Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse sowie die Ortsteilräte der Stadt Wurzbach.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 9 / Nein - 3 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0078

Der Stadtrat der Stadt Wurzbach beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Kauf von acht Lizenzen für das Programm „regisafe“ für die Stadtverwaltung.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 12 / Nein - 0 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0079

Der Bürgermeister der Stadt Wurzbach hat gemäß § 30 ThürKO am 12.10.2023 entschieden, die Firma Dachdeckerei Wohlfarth GmbH, Thierbach 50, 07368 Remptendorf mit der Notsanierung des Daches des alten Gerätehauses in Wurzbach zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 11 / Nein - 1 / Stimmenenthaltungen - 0

Beschluss Nr. 2023/0080

Der Stadtrat der Stadt Wurzbach beschließt in seiner Sitzung am 08.11.2023 den Auftrag für die Ersatzbeschaffung bzw. Austausch der Brandmeldeanlage, hier speziell der Rauchmelder im Gerätehaus der Stützpunktfeuerwehr am Standort Wurzbach, mit einer Angebotssumme von EUR 4.239,40 (brutto) an die Firma SICOM GmbH zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Ja - 12 / Nein - 0 / Stimmenenthaltungen - 0