Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heberndorf
| am | Freitag, den 01.03.2024 |
| um | 18.30 Uhr |
| in das | Gasthaus „Zum Sormitztal“ Klettigshammer |
| Abfahrt | 18.00 Uhr, Haltestelle Heberndorf |
zu einer nicht öffentlichen Jahreshauptversammlung mit Essen ein.
Tagesordnung:
| - | Begrüßung |
| - | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| - | Bericht des Vorstandes |
| - | Kassenbericht |
| - | Bericht der Kassenprüfer |
| - | Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer für das Jahr 2023 |
| - | Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses |
| - | Beschluss über Wegebaumaßnahmen |
| - | Beschluss über Ausfahrt zur Information Waldbau |
| - | Bericht der Jagdpächter |
| - | Sonstiges |
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Heberndorf den 12.01.2024
Der Jagdvorstand