Auf Grund eines Vollzugs des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) seitens der Unteren Wasserbehörde, Landratsamt Schleiz - muss eine sofortige Verkehrslastenbeschränkung umgesetzt werden.
Grund hierfür ist, dass im Zusammenhang mit den geplanten Baumaßnahmen auf dem Festplatz, eine Kamerabefahrung des verrohrten Wurzbächles durchgeführt wurde. Hierbei sind erhebliche Schäden an der Gewässerverrohrung, sowie ein Rohrbruch zum Vorschein gekommen. Das betreffende Rohr liegt unter der Straße "An den Hofgelängen". Es war sofortiger Handlungsbedarf notwendig. Eine Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamts Schleiz liegt vor.
Bei Fragen können sich die Bürger gerne an die Stadtverwaltung Wurzbach wenden.
A. Gutewort
Ordnungsverwaltung