Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wir festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind.
Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) sowie einen Erhebungsbogen.
Bisher wurde der UBS im Meldeamt der Stadt Wurzbach ausgestellt. Ab 1. Januar 2025 ist dafür das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz zuständig.
Der Antrag auf Ausstellung eines UBS kann online unter dem Link https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs gestellt sowie weitere Informationen dazu eingesehen werden.
Meldeamt
Stadt Wurzbach