Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heberndorf
| am | Freitag, den 17.3.2023 |
| um | 18.30 Uhr |
| in das | Gasthaus „Zum Sormitztal“ Klettigshammer |
| Abfahrt | 18.00 Uhr, Haltestelle Heberndorf |
zu einer nicht öffentlichen Jahreshauptversammlung mit Essen ein.
Tagesordnung:
| - | Bericht des Vorstandes |
| - | Kassenbericht |
| - | Bericht der Kassenprüfer |
| - | Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer für das Jahr 2022 |
| - | Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses |
| - | Beschluss über den Kauf einer Gefriertruhe |
| - | Bericht der Jagdpächter |
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich
Heberndorf, den 16.02.2023
Der Jagdvorstand