Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oßla am 17.03.2023 um 19:00 Uhr im Kulturhaus in Oßla ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Oßla gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche
E i n l a d u n g
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Kassenbericht |
| 3. | Bericht des Jagdpächters |
| 4. | Neuverpachtung mit dem bisherigen Jagdpächter |
| 5. | Vorstandswahl |
| 6. | Sonstiges |
| 7. | Jagdessen |
| Beschlussfassung: | |
| 1. | Verwendung Reinertrag |
| 2. | Bestätigung des neuen Vorstandes |
| 3. | Neupachtverpachtung |
Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Eventueller, weiterer Zusatz: Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen.
Gezeichnet: Jagdvorstand des GJB Oßla