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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 3/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Weitisberga

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weitisberga

am Samstag, den 13.04.2024

um 18.00 Uhr

in das Bürgerhaus Weitisberga

zu einer nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung ein.

Tagesordnung:

Begrüßung

Bericht des Vorstandes

Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer

Entlastung des Kassenwarts und des Vorstandes

Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses

Bericht des Jagdpächters und Diskussion

Schlusswort

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form. Für juristische Personen handeln ihre gesetzlichen Vertreter.

Der Jagdvorstand