Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Weitisberga
| • | am Samstag, den 13.04.2024 |
| • | um 18.00 Uhr |
| • | in das Bürgerhaus Weitisberga |
zu einer nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung ein.
Tagesordnung:
| • | Begrüßung |
| • | Bericht des Vorstandes |
| • | Bericht des Kassenwartes und der Kassenprüfer |
| • | Entlastung des Kassenwarts und des Vorstandes |
| • | Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses |
| • | Bericht des Jagdpächters und Diskussion |
| • | Schlusswort |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht bedarf der schriftlichen Form. Für juristische Personen handeln ihre gesetzlichen Vertreter.
Der Jagdvorstand