Der nach § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz, Unterhaltungspflichtige Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale, kündigt die Durchführung einer Verbandsschau an. Grundlage hierfür sind die §§ 44 und 45 Wasserverbandsgesetz in Verbindung mit § 7 der Verbandssatzung. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe der Gewässerunterhaltung und fällt damit unter die Duldungspflicht nach § 41 Wasserhaushaltsgesetz. Danach haben An- und Hinterlieger zu dulden, wenn der Unterhaltungspflichtige, die Grundstücke betritt, wenn er dies vorher ankündigt. Diese Bekanntmachung gilt als Ankündigung im Sinne dieses Paragraphen.
Die Verbandschau ist öffentlich, die Teilnehmer erhalten Gelegenheit sich zu den besichtigten Abschnitten zu äußern.
Schaubezirk: 5, Wurzbach
Schautermin: 19.3.2025
Treffpunkt: Bahnhof Lichtentanne, um 9.00 Uhr
Abschnitte folgender Gewässer sollen besichtigt werden:
Sormitz vom Bahnhof Lichtentanne in Richtung Wurzbach
Folgende Zielstellung soll erreicht werden:
Feststellung in welcher Weise das Gewässer durch Schadholz-aufbereitung, Schnittmaßnahmen der Bahn und Ausfälle im Gehölz-saum des Gewässers beeinträchtigt wird. Ermittlung von Abschnitten in denen Maßnahmen der Gewässerunterhaltung erforderlich sind. Die Ergebnisse der Verbandsschau werden protokolliert und unterschriftlich durch den jeweiligen Schaubeauftragten bestätigt. Der Vorstand des Verbandes veranlasst die Durchführung der abgeleiteten Maßnahmen.
Gewässerunterhaltungsverband Loquitz/Saale