Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heberndorf
| am | Freitag, den 21.03.2025 |
| um | 18.30 Uhr |
| in das | Gasthaus „Zum Sormitztal“ Klettigshammer |
| Abfahrt | 18.00 Uhr, Haltestelle Heberndorf |
zu einer nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung mit Essen ein.
Tagesordnung:
| - | Begrüßung |
| - | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| - | Bericht des Vorstandes |
| - | Kassenbericht |
| - | Bericht der Kassenprüfer |
| - | Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer für das Jahr 2024 |
| - | Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses |
| - | Bericht der Jagdpächter |
| - | Sonstiges |
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.
Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.
Heberndorf, den 12.02.2025
Der Jagdvorstand