Titel Logo
Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 3/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vereine und Verbände

Einladung

Hiermit laden wir alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heberndorf

am

Freitag, den 21.03.2025

um

18.30 Uhr

in das

Gasthaus „Zum Sormitztal“ Klettigshammer

Abfahrt

18.00 Uhr, Haltestelle Heberndorf

zu einer nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung mit Essen ein.

Tagesordnung:

-

Begrüßung

-

Feststellung der Beschlussfähigkeit

-

Bericht des Vorstandes

-

Kassenbericht

-

Bericht der Kassenprüfer

-

Entlastung des Vorstandes und der Kassenprüfer für das Jahr 2024

-

Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses

-

Bericht der Jagdpächter

-

Sonstiges

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen.

Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich.

Heberndorf, den 12.02.2025

Der Jagdvorstand