Die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gemäß § 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz und § 22 Thüringer Kommunalwahlordnung findet am 23. April 2024 (33. Tag vor der Wahl) um 19.00 Uhr in Wurzbach, Leutenberger Str. 10, Sitzungssaal statt.
Ich möchte Sie recht herzlich zur Sitzung des Wahlausschusses am 23. April 2024 einladen (§ 1 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Tagesordnung:
Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und
Beschlussfassung über ihre Zulassung
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung. Die Wahlleiterin ist befugt, Personen, die die Ruhe und Ordnung stören, aus dem Sitzungsraum zu verweisen (§ 1 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlordnung).
Der Wahlausschuss ist bei Anwesenheit des Vorsitzenden ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Beisitzer beschlussfähig (§ 4 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Der Wahlausschuss beschließt mit Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden (§ 4 Abs. 6 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz).
Wurzbach, den 20. März 2024
K. Bauer
Wahlleitung