| 1. | In der Stadt Wurzbach liegt das Wählerverzeichnis für die | |
| Bürgermeisterwahl am 11. Juni 2023 | ||
| in der Zeit vom 22. Mai 2023 bis 26. Mai 2023 | ||
| während der Dienststunden | ||
| Mo/Di/Do/Fr | von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr | |
| Di | von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr | |
| in | Stadtverwaltung Wurzbach, Einwohnermeldeamt, Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach | |
| öffentlich aus. | ||
| Das Wählerverzeichnis wird im automatischen Verfahren geführt; die Einsichtnahme wird durch ein Bildschirmgerät ermöglicht. Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht. | ||
| 2. | Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist bei der Stadt Wurzbach Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der |
| Stadt Wurzbach, Wahlbüro, Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach | |
| schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Nach Ablauf der Auslegungsdauer sind Einwendungen nicht mehr zulässig. | |
| Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (Nr. 4) hat. | |
| 3. | Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 21. Mai 2023 eine Wahlbenachrichtigung. |
| Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. | |
| 4. | Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen. |
| 4.1 | Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, | |
| 1. | wenn er | |
| a) | sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb seines Stimmbezirkes aufhält | |
| b) | nach der öffentlichen Auslegung des Wählerverzeichnisses (nach dem 27.05.2023) seine Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen, | |
| 2. | wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. | |
| 4.2 | Ein Wahlberechtigter; der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. | |
| 1. | wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, | |
| 2. | wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder | |
| 3. | wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Stadt erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird. | |
| 4.3 | Der Wahlschein kann bei der | |
| Stadt Wurzbach, Einwohnermeldeamt, Zimmer 205, Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach | ||
| schriftlich oder zur Niederschrift beantragt werden. Der Antragsteller hat den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins glaubhaft zu machen. Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. | ||
| Wahlscheine können nur bis zum 09. Juni 2023, 18.00 Uhr beantragt werden. | ||
| In den Fällen 4.2 können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. | ||
| Dem Wahlschein werden beigefügt: | ||
| - | ein amtlicher Stimmzettel, | |
| - | ein Stimmzettelumschlag, | |
| - | ein Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Stadt Wurzbach, die Nummer des Stimmbezirks und des Wahlscheins angegeben ist sowie | |
| - | ein Merkblatt für die Briefwahl. | |
| Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Stadt Wurzbach so rechtzeitig übersendet werden, dass er spätestens am 11. Juni 2023 bis 18.00 Uhr bei der Stadt Wurzbach eingeht. | ||
| Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. | ||
Wurzbach, den 28. April 2023
K. Bauer
Wahlleiterin