Der Stadtrat der Stadt Wurzbach hat in der Sitzung am 26.04.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Gera und das Amtsgericht Pößneck gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
vom 08. Mai 2023 bis 14. Mai 2023
in der Stadtverwaltung Wurzbach, Leutenberger Str. 10, 07343 Wurzbach, Zimmer 204 während der üblichen Dienstzeiten der Stadt Wurzbach
montags, dienstags, donnerstags und
freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf.
(Internet: https://www.wurzbach.de/bekanntmachungen)
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche (21. Mai 2023) nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Stadt Wurzbach, Leutenberger Str. 10, Zimmer 204 (Hauptverwaltung), während der üblichen Dienstzeiten Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Wurzbach, den 28.04.2023
K. Bauer
Hauptverwaltung