Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heinersdorf
| am Freitag, den 31. Mai 2024 |
| um 19:00 Uhr |
| im Vereinshaus Heinersdorf |
ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Heinersdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Kassenbericht, Jahresabrechnung und Entlastung des Kassenführers |
| 3. | Abstimmung über die Verwendung des Reinertrages 2023/2024 |
| 4. | Bericht des Jagdvorstehers über das vergangene Jagdjahr sowie Informationen zu Wegebauvorhaben und deren Förderung durch die FBG |
| 5. | Bericht der Jäger über das zurückliegende Jagdjahr evtl. Termin Jagdessen |
| 6. | Sonstiges - Beantwortung von Anfragen der Jagdgenossen an den Vorstand |
| 7. | Schlusswort |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich (Vordrucke beim Jagdvorstand).
Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Mit freundlichen Grüßen
Horn
Jagdvorsteher