ich möchte Ihnen auch einige Information zu den Alters- und Ehejubiläen zukommen lassen.
Ab dem 70. Geburtstag und dann jeder fünfte weitere Geburtstag, ab dem 100. jährlich und ab dem 50. Ehejubiläum und alle weiteren gratuliert der Bürgermeister den Jubilaren.
Bei Bürgern, die eine Übermittlungssperre für Alters- und Ehejubiläen eingerichtet haben, dürfen laut Bundesmeldegesetz die Daten der Jubilare nicht herausgegeben werden, auch nicht innerhalb der Stadtverwaltung. Es erfolgt somit kein Besuch und keine Gratulation seitens des Bürgermeisters und der Stadt Wurzbach.
Wer sich eine Übermittlungssperre hat einrichten lassen, wird gebeten zu prüfen, ob diese noch erforderlich ist. Sie kann im Einwohnermeldeamt zurückgenommen werden.
Seit in Kraft treten der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung dürfen generell, auch ohne diese Sperre, die Alters- und Ehejubiläen nur mit Ihrer vorherigen schriftlichen Zustimmung im Amtsblatt der Stadt Wurzbach veröffentlicht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Kant-von der Recke
Bürgermeister