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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 6/2024
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Vereine und Verbände

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Oßla am 14.06.2024 um 18:30 Uhr im Kulturhaus in Oßla ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Oßla gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzliche

E i n l a d u n g

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Kassenbericht

3.

Bericht des Jagdpächters

4.

Sonstiges und Diskussion zum Wegebau

5.

Jagdessen

Beschlussfassung:

1.

Verwendung Reinertrag

Anmerkung: Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte. Eventueller, weiterer Zusatz: Zur Anlegung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte dem Jagdvorsteher alle zur Anlegung des Jagdkatasters erforderlichen Unterlagen (Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc.) vorzulegen.

Gezeichnet: Jagdvorstand des GJB Oßla