Titel Logo
Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Aus aktuellem Anlass wird durch die örtlich zuständigen Forstverwaltungen darauf hingewiesen, dass eine Umfahrung der Baustelle in Wurzbach nur über die offiziellen Umleitungen und nicht über Forstwege erfolgen darf.

Es werden Bußgeldanzeigen wegen Befahrungsverstößen im Wald nach § 6 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 ThürWaldG an das Forstamt Schleiz weitergebenen und geahndet. Diese Maßnahmen erfolgen über die verantwortlichen Förster und Jagdausübungsberechtigten.

Gutewort

Ordnungsverwaltung