Gerade jetzt, zum Frühlingsbeginn, wird das Thema „Hundekot“ wieder besonders aktuell. Natürlich hat jeder das Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Viele Hundebesitzer sind sich aber nicht darüber bewusst, dass ihre vierbeinigen Lieblinge ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten, noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. Zu dem besteht aufgrund des Naturschutzgesetzes ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen innerhalb der Vegetationsperiode.
So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.
Fakt ist, dass durch Hundekot beispielsweise Erntegut vom Geruch und Geschmack her und auch hygienisch so verunreinigt werden kann, dass Rinder, Kühe und Schafe dieses Futter durchaus verschmähen und liegen lassen. Beim Mäh- und Erntevorgang wird der Hundekot großflächig auf das Futter verteilt, durch diese Verunreinigung können sogar Krankheiten mit Schädigungen für Tiere übertragen werden.
Vor allem aber der Hundebandwurm stellt ein Risiko dar, da er bei Kühen zu Fehl- oder Totgeburten führt. Es müssen mindestens drei Monate vergehen, bis der Kot beim stehenden bzw. zu erntenden Futter einigermaßen entfernt ist und die weitere Verwendung des Erntegutes für Mensch und Tier zumutbar ist.
Wir bitten Sie als Hundebesitzer und alle, die in der Natur Erholung suchen, dies zu beachten und um einen respektvollen Umgang.
A. Gutewort
Ordnungsverwaltung