Titel Logo
Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Der Eingang der Haushaltssatzung 2024 (Beschluss-Nr. 2024/0031 vom 08.05.2024) wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes SOK mit Schreiben vom 28.05.2024 bestätigt.

Die o. g. Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Stadt Wurzbach diese Eingangsbestätigung erhalten hat, öffentlich bekannt gemacht werden, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht innerhalb dieser Monatsfrist beanstandet.

Die Haushaltssatzung 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 08.07.2024 - 19.07.2024

in der Stadtverwaltung Wurzbach

Zimmer 104

Leutenberger Str.10

07343 Wurzbach

während der Dienstzeiten öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

(§ 57 Abs. 3 ThürKO)

Wurzbach, den 01.07.2024

Haushaltssatzung

der Stadt Wurzbach

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Wurzbach folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügteHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

4.693.650 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

1.997.850 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)

324 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

426 v. H.

2.

Gewerbesteuer

406 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 780.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Wurzbach, den 01.07.2024