Der Eingang der Haushaltssatzung 2024 (Beschluss-Nr. 2024/0031 vom 08.05.2024) wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes SOK mit Schreiben vom 28.05.2024 bestätigt.
Die o. g. Satzung darf frühestens nach Ablauf eines Monats, nachdem die Stadt Wurzbach diese Eingangsbestätigung erhalten hat, öffentlich bekannt gemacht werden, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht innerhalb dieser Monatsfrist beanstandet.
Die Haushaltssatzung 2024 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 08.07.2024 - 19.07.2024
in der Stadtverwaltung Wurzbach
Zimmer 104
Leutenberger Str.10
07343 Wurzbach
während der Dienstzeiten öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2024 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
(§ 57 Abs. 3 ThürKO)
Wurzbach, den 01.07.2024
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Wurzbach folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügteHaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
| Verwaltungshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 4.693.650 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
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| in den Einnahmen |
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| und Ausgaben mit | 1.997.850 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 324 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 426 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer
| 406 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 780.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Wurzbach, den 01.07.2024