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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Haushaltsatzung der Stadt Wurzbach für das Haushaltsjahr 2023

Haushaltssatzung

der

Stadt Wurzbach

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Wurzbach folgende Haushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit

ab.

§2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§4

Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

426 v.H.

2.

Gewerbesteuer

406 v.H.

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 € festgesetzt.

§6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Wurzbach im Stadtkurier

Die Haushaltssatzung 2023 (Beschluss-Nr. 2023/0029 vom 26.04.2023) wurde von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes SOK mit Schreiben vom 23.05.2023 gewürdigt.

Die Haushaltssatzung 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 10.07.2023 - 21.07.2023

in der Stadtverwaltung Wurzbach

Zimmer 104

Leutenberger Str.10

07343 Wurzbach

während der Dienstzeiten öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. (§ 57 Abs. 3 ThürKO)