Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erläßt die Stadt Wurzbach folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
| Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 4.593.250 € |
| und im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.852.600 € |
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze)für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 324 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 426 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 406 v.H. | |
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 700.000,00 € festgesetzt.
§6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.Januar 2023 in Kraft.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 der Stadt Wurzbach im Stadtkurier
Die Haushaltssatzung 2023 (Beschluss-Nr. 2023/0029 vom 26.04.2023) wurde von der Rechtsaufsicht des Landratsamtes SOK mit Schreiben vom 23.05.2023 gewürdigt.
Die Haushaltssatzung 2023 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 10.07.2023 - 21.07.2023
in der Stadtverwaltung Wurzbach
Zimmer 104
Leutenberger Str.10
07343 Wurzbach
während der Dienstzeiten öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2023 zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. (§ 57 Abs. 3 ThürKO)