Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Entsorgung von Hausmüll, sowie Sperrmüll im Stadtpark untersagt ist.
Die öffentlich aufgestellten Mülleimer dienen zur Entsorgung von Hundekotbeuteln und unterwegs, beim Aufenthalt im Stadtpark entstandenem Müll.
Es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld ahndbar.
Gutewort
Ordnungsverwaltung