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Wurzbacher Stadtkurier Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wurzbach
Ausgabe 9/2025
Nichtamtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaft Heinersdorf

Einladung zum Jagdessen

Die Jägerin Gabriele Hinderling veranstaltet am 19.09.2025 um 19:00 Uhr im Vereinshaus Heinersdorf das diesjährige Jagdessen.

Hierzu sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Heinersdorf gehören, recht herzlich eingeladen.

Im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung liegt beim Jagdvorsteher Edgar Horn Heinersdorf 58 / Tel. 036652 23006 eine Teilnehmerliste aus, in der sich interessierte Jagdgenossen möglichst bis zum 12.09.2025 eintragen können.

Heinersdorf, den 05.09.2025

Mit freundlichen Grüßen

Jägerin Gabriele Hinderling sowie der Jagdvorstand

Einladung Versammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Heinersdorf

am

Freitag den 26.09 2025

um

19:00 Uhr

im

Vereinshaus Heinersdorf

ergeht hiermit an alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdrevier Heinersdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, eine recht herzliche

Einladung

Tagesordnung:

1.

Begrüßung

2.

Kassenbericht, Jahresabrechnung und Entlastung des Kassenführers

3.

Abstimmung über die Verwendung des Reinertrages 2024/2025

4.

Bericht des Jagdvorstehers über das vergangene Jagdjahr sowie Informationen zu Wegebauvorhaben und deren Förderung durch die FBG

5.

Bericht der Jäger über das zurückliegende Jagdjahr und Vorstellung des neuen Mitpächters

6.

Sonstiges - Beantwortung von Anfragen der Jagdgenossen an den Vorstand

7.

Schlusswort

Anmerkung:

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.

Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich (Vordrucke beim Jagdvorstand).

Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Heinersdorf, den 05.09.2025

Mit freundlichen Grüßen

Horn

Jagdvorsteher