Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.
Der Planungsverband war beschlussfähig:
Beschluss Nr. PV/04/2022
Tagesordnung öffentlicher Teil.
Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 15.12.2022 wird angenommen.
Beschluss Nr. PV/05/2022
Genehmigung der Niederschrift vom 26.04.2022
Die Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2022 wird beschlossen.
Beschluss Nr. PV/06/2022
Abwägungsbeschluss gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den Beteiligungsverfahren gem.
§§ 3 und 4 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 “Industriegebiet Waltershausen Ost/ Hörselgau”
Der Planungsverband fasst folgenden Beschluss:
| 1. | Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ wurden geprüft und gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll abgewogen. |
| Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses. | |
| 2. | Das Abwägungsergebnis ist in den Planunterlagen des Bebauungsplanes (Satzungsurkunde) entsprechend zu berücksichtigen. |
| 3. | Diejenigen, die sich mit einer Stellungnahme zum Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ geäußert haben, sind schriftlich von diesem Abwägungsergebnis zu informieren. |
Beschluss Nr. PV/07/2022
Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum Bebauungsplan IG 5 “Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau”
| 1. | Der Planungsverband beschließt den Bebauungsplan „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ in der Fassung vom Dezember 2022 gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung. |
| 2. | Der Planungsverband billigt die diesem Bebauungsplan beigefügte Begründung. |
| 3. | Die Stadtverwaltung der Stadt Waltershausen und die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hörsel werden beauftragt, gem. § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ beim Landratsamt Gotha zu beantragen. |
| 4. | Die Genehmigung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ ist anschließend gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. |
| 5. | Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen ist über den Inhalt Auskunft zu geben. |
Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.
Waltershausen, den 10.01.2023
Brychcy
Planungsverbandsvorsitzender