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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Planungsverband „Industrie- und Gewerbegebiet Waltershausen-Ost / Hörselgau“ der Stadt Waltershausen und der Gemeinde Hörsel am Donnerstag, den 15.12.2022, 18:00 Uhr.

Zur Sitzung wurde unter Mitteilung der Tagesordnung rechtzeitig und ordnungsgemäß eingeladen.

Der Planungsverband war beschlussfähig:

Beschluss Nr. PV/04/2022

Tagesordnung öffentlicher Teil.

Die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung vom 15.12.2022 wird angenommen.

Beschluss Nr. PV/05/2022

Genehmigung der Niederschrift vom 26.04.2022

Die Niederschrift der Sitzung vom 26.04.2022 wird beschlossen.

Beschluss Nr. PV/06/2022

Abwägungsbeschluss gem. § 1 Abs. 7 BauGB zu den Beteiligungsverfahren gem.

§§ 3 und 4 BauGB zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5 “Industriegebiet Waltershausen Ost/ Hörselgau”

Der Planungsverband fasst folgenden Beschluss:

1.

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ wurden geprüft und gemäß beiliegendem Abwägungsprotokoll abgewogen.

Das Abwägungsprotokoll ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.

Das Abwägungsergebnis ist in den Planunterlagen des Bebauungsplanes (Satzungsurkunde) entsprechend zu berücksichtigen.

3.

Diejenigen, die sich mit einer Stellungnahme zum Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ geäußert haben, sind schriftlich von diesem Abwägungsergebnis zu informieren.

Beschluss Nr. PV/07/2022

Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zum Bebauungsplan IG 5 “Industriegebiet Waltershausen Ost/Hörselgau”

1.

Der Planungsverband beschließt den Bebauungsplan „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ in der Fassung vom Dezember 2022 gemäß § 10 Abs.1 BauGB als Satzung.

2.

Der Planungsverband billigt die diesem Bebauungsplan beigefügte Begründung.

3.

Die Stadtverwaltung der Stadt Waltershausen und die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hörsel werden beauftragt, gem. § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ beim Landratsamt Gotha zu beantragen.

4.

Die Genehmigung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Waltershausen-Ost/Hörselgau“ ist anschließend gemäß § 10 Abs.3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

5.

Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht bereit zu halten, auf Verlangen ist über den Inhalt Auskunft zu geben.

Die Bekanntmachung der Beschlüsse erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Niederschrift in der nächsten Sitzung.

Waltershausen, den 10.01.2023

Brychcy

Planungsverbandsvorsitzender