Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung die Grundstücke Gemarkung Waltershausen, Flur 3, Flurstück 622/4 mit einer Größe von 522,00 m² und 622/6 mit einer Größe von 309,00 m².
Das Mindestgebot beträgt 39.000,00 €.
Die zusammenhängenden Grundstücke sind unbebaut und befinden sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB, im Denkmalschutzensemble und im Gestaltungssatzungsgebiet der Stadt Waltershausen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die Grundstücke sind ortsüblich erschlossen. Eine straßenseitige Grenzbebauung, in Richtung Brühlgasse, mit mindestens zwei Vollgeschossen und vorzugsweise einem Satteldach, ist baulich maßgebend. Die Giebelseite ist in Richtung Brühlgasse auszurichten. Die Baugrenzen ergeben sich aus den gewünschten Haustiefen und den gestalterischen Varianten. Nähere Auskünfte zu möglich umsetzbaren Gestaltungsvorschlägen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage. In der Anlage zu dieser Ausschreibung haben wir Ihnen bereits zwei mögliche Gestaltungsvarianten zur Veranschaulichung beigefügt.
Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze und eine Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen.
Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, mit dem Bauvorhaben zu beginnen und innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert. Darüber hinaus wird eine Mehrerlösklausel, in Form einer Sicherungshypothek, im Grundbuch eingetragen.
Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.
Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
„Kaufangebot Brühlgasse 1/3 - nicht vor dem 11.03.2025, 10:00 Uhr öffnen“
bis zum 11.03.2025, 10:00 Uhr zu richten an:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadtverwaltung Waltershausen zur Verfügung.
| Ansprechpartner: | Josef Steffan | 03622/630-177 |
| Sandra Berlet-Herrmann | 03622/630-184 |
Hinweis:
Beim Eingang eines zuschlagsfähigen Gebots endet die Ausschreibung. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Graupner
Bürgermeister
Anlage:
Gestaltungsvariante 1
Gestaltungsvariante 2