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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 ThürGemHV

Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung in Waltershausen folgendes, bebautes Grundstück zum Höchstgebot:

Gemarkung Waltershausen, Flur 9, Flurstück 1985/2 mit einer Größe von ca. 980,00 m².

Das Mindestgebot beträgt 77.500,00 €.

Das mit einem freistehenden Wohngebäude (Wohnfläche rd. 94 m²), sowie mit zwei Nebengebäuden bebaute Grundstück, befindet sich im östlichen Randbereich der Stadt Waltershausen. Neben dem Gebäude befindet sich ein Sportplatz mit Mehrzweckgebäuden. Die Umgebung prägen kleinere Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Bauten. Bauplanungsrechtlich besteht für das Wohngebäude nebst Nebengebäuden Bestandsschutz innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.

Das Wohngebäude sowie die Nebengebäude sind beräumt und sind in einem altersgerechten und gepflegten Erhaltungszustand. Insgesamt besteht ein kurz- bis mittelfristiger Instandsetzungsbedarf im Bereich der Dacheindeckung, Fassade, Fenster, E-Installation, Bodenbeläge und Heizungsquelle.

Ein Verkehrswertgutachten samt Energiebedarfsausweis liegt vor.

Besichtigungstermine können nach Absprache vereinbart werden.

Die Notar- und Gerichtskosten, Gutachterkosten i. H. v. 1.000,79 €, Kosten für den Energieausweis i. H. v. 476,00 €, sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.

Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Kaufangebot Gothaer Straße 47 - nicht vor dem 11.03.2025, 10:00 Uhr öffnen“

bis zum 11.03.2025, 10:00 Uhr zu richten an:

Stadtverwaltung Waltershausen

Abt. Bauamt

Markt 1

99880 Waltershausen

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Josef Steffan

03622/630-177

Sandra Berlet-Herrmann

03622/630-184

Beim Eingang eines zuschlagsfähigen Gebots endet die Ausschreibung. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.

gez. Graupner

Bürgermeister