Quelle: © GDI-Th
Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung das Grundstück Gemarkung Waltershausen, Flur 4, Flurstück 1006/3 mit einer Größe von 380,00 m².
Das Mindestgebot beträgt 18.500 €.
Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB, innerhalb eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB, im Denkmalschutzensemble und im Gestaltungssatzungsgebiet der Stadt Waltershausen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen. Eine straßenseitige Grenzbebauung, in Richtung Burggasse und dem Denkmalplatz, mit zwei Vollgeschossen und einem Steildach, ist baulich maßgebend. Die Giebelseite ist in Richtung Denkmalplatz und die Traufseite in Richtung Burggasse auszurichten.
Mit der Angebotsabgabe ist ein einfaches Nutzungskonzept in Textform, ein Plan/eine Skizze und eine Finanzierungsbestätigung bzw. Bonitätsnachweis vorzulegen. Des Weiteren ist der geplante zeitliche Ablauf für die Realisierung des Bauvorhabens zu benennen. Die Abbildung dient als Beispiel einer möglichen Bebauung.
Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, mit dem Bauvorhaben zu beginnen und innerhalb einer Frist von 5 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert.
Darüber hinaus wird eine Mehrerlösklausel, in Form einer Sicherungshypothek, im Grundbuch eingetragen.
Die Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer gehen zu Lasten des Erwerbers.
Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:
„Kaufangebot Denkmalplatz 19“ - nicht vor dem 11.03.2025, 10:00 Uhr öffnen“
bis zum 11.03.2025, 10:00 Uhr zu richten an:
Stadtverwaltung Waltershausen
Abt. Bauamt
Markt 1
99880 Waltershausen
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bauamt der Stadtverwaltung Waltershausen zur Verfügung.
| Ansprechpartner: | Josef Steffan | 03622/630-177 |
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| Sandra Berlet-Herrmann | 03622/630-184 |
Hinweis:
Beim Eingang eines zuschlagsfähigen Gebots endet die Ausschreibung. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Die Stadt Waltershausen ist nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen bzw. an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen.
gez. Graupner
Bürgermeister