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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 1/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung

Die Stadt Waltershausen verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung in Waltershausen OT Schmerbach folgende Liegenschaft zum Höchstgebot:

Baugrundstück 1 (unvermessen)

Gemarkung Schmerbach, Flur 1, Flurstück 34/6 (Größe: ca. 1.764,00 m²)

Das Mindestgebot beträgt 26.500,00 €.

Die unvermessene Teilfläche 1 des o. g. Grundstücks befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage gemäß § 34 BauGB. Hierzu liegt ein positiver Vorbescheid zur Bebaubarkeit mittels ein- bis zweigeschossigen Wohnhäusern mit Steildach nach § 82 ThürBO vor. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Das Flurstück 34/6 ist ortsüblich erschlossen. Die Ver- und Entsorgungsleitungen sind in der Untergasse/ Obergasse vorhanden. Abwasserseitig ist eine vollbiologische Kleinkläranlage zu errichten, da der vorhandene Mischwasserkanal in ein Gewässer mündet.

Aufgrund der Lage (Zufahrtssituation) empfehlen wir Ihnen vor Angebotsabgabe das Baugrundstück vor Ort zu besichtigen.

Der Erwerber verpflichtet sich innerhalb einer Frist von 3 Jahren, ab Eigentumsumschreibung im Grundbuch, das Bauvorhaben zu realisieren. Die Bauverpflichtung wird grundbuchrechtlich gesichert. Die Notar-, Gerichts- und Vermessungskosten, sowie die Kosten für die Grunderwerbsteuer, gehen zu Lasten des Erwerbers.

Schriftliche Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift:

„Kaufangebot Baugrundstück 1 OT Schmerbach“ - nicht vor dem 11.03.2025, 10:00 Uhr öffnen“

bis zum 11.03.2025, 10:00 Uhr zu richten an:

Stadtverwaltung Waltershausen

Abt. Bauamt

Markt 1

99880 Waltershausen

Für weitere Auskünfte steht das Bauamt der Stadt Waltershausen zur Verfügung.

Ansprechpartner:

Sandra Berlet-Herrmann

03622/630-184

Josef Steffan

03622/630-177

Die Angebotsöffnung erfolgt im Anschluss an die Angebotsfrist. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, werden nicht gesondert benachrichtigt.

Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat der Stadt Waltershausen. Es besteht keine Pflicht an einen bestimmten Bieter zu verkaufen.

gez. Graupner

Bürgermeister