Wahl des Bürgermeisters der Stadt Waltershausen
Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Fischbach, Langenhain, Schmerbach, Schnepfenthal, Schwarzhausen, Wahlwinkel und Winterstein
Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Waltershausen
Wahl des Landrates des Landkreises Gotha
Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Gotha
1.
Am 26.05.2024 finden die Kommunalwahlen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2.
Die Stadt Waltershausen bildet 13 Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich:
| Stimm- bezirk | Ort | Adresse |
| 1 | Waltershausen | Grundschule „Friedrich Holbein“, Schulplatz 6 |
| 2 | Waltershausen | Freiwillige Feuerwehr Waltershausen, Arndtstr. 112 |
| 3 | Waltershausen | Verwaltungs- und Baugesellschaft, August- Trinius-Str. 13 |
| 4 | Waltershausen | Gemeinschaftshaus „Alte Werkstatt, Gänseweg 6 |
| 5 | Waltershausen | Grundschule „GutsMuths“, Dr. Salvador-Allende-Straße 7 |
| 6 | Waltershausen | Kindertagesstätte Ibenhain, Dr. Salvador-Allende-Straße 24 |
| 7 | Langenhain | Heimatstube „Alte Schule“ Langenhain, Lindenplatz 2 |
| 8 | Schnepfenthal | Gemeinschaftshaus „Alte Schule“ Schnepfenthal, Rödicher Hauptstraße 3 |
| 9 | Wahlwinkel | Ortsteilzentrum Wahlwinkel, Auf der Aub 45 |
| 10 | Fischbach | Ehemaliges Schloss Fischbach, Cabarzer Straße 3, |
| 11 | Schmerbach | Bürgerhaus Schmerbach, Am Erlich 7b |
| 12 | Schwarzhausen | Grundschule Emsetal, Zimmer 1.02, Schlossplatz 4 |
| 13 | Winterstein | Haus des Gastes Winterstein, Am Wallgraben 1 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind 4 Briefwahlvorstände gebildet worden.
Die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände befinden sich:
Briefwahlvorstand 9011: Rathaus Waltershausen, Sitzungssaal, Markt 1, Waltershausen
Briefwahlvorstand 9012: Rathaus Waltershausen, Bohlenstube, 1. Etage, Waltershausen
Briefwahlvorstand 9013: Verwaltungsgebäude der Stadtverwaltung Waltershausen, Borngasse 4, Sitzungsraum 2. OG
Briefwahlvorstand 9014: Regelschule Waltershausen, Schulplatz 6, Raum 1.01
Die Briefwahlvorstände treten am Wahltag, dem 26.05.2024, um 15.00 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Falls weniger als 50 Wahlbriefe eingehen, bestimmt der Wahlleiter der Gemeinde, welche Wahlvorstände für welche Stimmbezirke die Aufgaben des Briefwahlvorstands durchführen.
3.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1. Wahl der Stadtratsmitglieder/ Kreistagsmitglieder
Für die Wahl der Stadtratsmitglieder/ Kreistagsmitglieder sind zwei oder mehr Wahlvorschläge zugelassen worden.
Die Wahl wird als Verhältniswahl durchgeführt. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern.
3.2. Wahl des Bürgermeisters
Für die Wahl des Bürgermeisters sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.3. Wahl des Ortsteilbürgermeisters Schnepfenthal und des Ortsteilbürgermeisters Winterstein
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister sind mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden. Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.3 Wahl der Ortsteilbürgermeister Fischbach, Langenhain, Schmerbach, Schwarzhausen, Wahlwinkel
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister ist jeweils nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen.
4.
Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen möchte und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5.
Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6.
Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag 26.05.2024 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
7.
Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8.
Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, dem 27.05.2024, um 09.30 Uhr, im Sitzungssaal des Historischen Rathauses Waltershausen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
9.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter und für Personen, die divers oder ohne Eintrag im Geburtenregister sind.
Waltershausen, 10.05.2024
Platzek
Wahlleiter der Stadt Waltershausen