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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 10/2025
Nichtamtlicher Teil
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Nichtamtlicher Teil

Im Rahmen regelmäßiger Gewässerbegehungen in Waltershausen sowie den Ortsteilen ist vermehrt aufgefallen, dass entlang der Gewässer Ablagerungen von Grünschnitt und Gartenabfällen von Eigentümern oder Gartenpächtern wild entsorgt bzw. gezielt abgelagert werden.

Dies ist unzulässig und birgt extreme Gefahren:

1.

Im Fall von Starkregenereignissen, die zukünftig immer häufiger werden, können diese Aufschüttungen sehr leicht weggespült werden und am nächsten Hindernis dammartige Verstopfungen bilden. In den meisten Fällen führt dies zu unkontrollierbaren Hochwassersituationen.

2.

Entlang der Gewässer in unserer Kommune stehen sehr häufig waldähnliche Baumbestände. Das Abdecken ober Überbauen von Baumwurzeln kann zu schweren Schäden an Bäumen führen, da die Wurzeln für die Sauerstoffversorgung der Pflanzen unerlässlich sind und ein Abdecken den Boden verdichtet, was den Luft- und Wasserhaushalt stört. Dies kann zum Ersticken der Wurzeln, Holzfäule am Stammfuß, verminderter Standsicherheit und im schlimmsten Fall zum Absterben der Bäume führen. Holzfäule im Wurzelraum ist bei Kontrollen jedoch nicht ersichtlich. Schwere, unvorhersehbare Schäden können an den Bäumen entstehen und sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken. Dies hat oft unkalkulierbare und teilweise weitreichende Schäden (Sach- und Personenschäden) zur Folge.

Wir bitten Sie deshalb, anfallenden Grünschnitt sowie Gartenabfälle fachgerecht zu kompostieren oder beim Kommunalen Abfallservice Landkreis Gotha Wertstoffhof Waltershausen, Lauchaer Höhe 38, 99880 Waltershausen (Gewerbegebiet Nord) zu entsorgen und somit einen Beitrag für die Ordnung und Sauberkeit in Ihrer Heimat zu leisten.