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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Mit der Einführung des EU-weit neuen Verfahrens im Zahlungsverkehr ab Oktober 2025 wird das Ziel verfolgt, den Zahlungsverkehr innerhalb Europas zu beschleunigen, weiter zu vereinheitlichen. Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen sollen davon gleichermaßen profitieren.

Vor einer Überweisung muss die Bank/Sparkasse prüfen, ob der Name des Empfängers zur IBAN passt. So sollen Fehlüberweisungen und Betrugsfälle reduziert werden.

Unsere Stadt wird unter folgendem Namen als Zahlungsempfänger geführt:

Stadt Waltershausen

Bitte verwenden Sie bei zukünftigen Zahlungsaufträgen nur diesen Empfängernamen.

Die Rückmeldung, ob die Empfängerdaten übereinstimmen, erfolgt innerhalb weniger Sekunden. Bei Abweichungen haben Sie die Möglichkeit den Überweisungsvorgang trotzdem zu autorisieren und durchzuführen, die Daten zu korrigieren und nochmals prüfen zu lassen oder den gesamten Vorgang abzubrechen.

Achten Sie bei Überweisungen bitte zudem auf die korrekte Angabe des Kassenzeichens, damit die Zahlung zugeordnet werden kann.

Erleichtern Sie sich und uns die Arbeit und erteilen Sie uns für wiederkehrende Zahlungen ein Sepa-Lastschriftmandat. Dann sorgen wir dafür, dass Ihre Zahlungen stets pünktlich bei uns eingehen.

Weitere Informationen zu den Änderungen im Zahlungsverkehr erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse.