Geltungsbereich des B.-Planes Nr. 12 „Gewerbe-/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“
Die vom Stadtrat in der Sitzung am 19.08.2025 mit Beschluss-Nr.: STR/2025/063 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Gewerbe-/Industriegebiet Gothaer Straße und Mischgebiet Ohrdrufer Straße“ der Stadt Waltershausen - wurde durch Bescheid des Landratsamtes Gotha vom 23.09.2025 - AZ: P2025004 - genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der
Stadtverwaltung Waltershausen, Borngasse 4, Bauamt, Zimmer 2.03
während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formfehler ist unbeachtlich, wenn diese nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche in eine bisher zulässigen Nutzung durch den o. g. Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Waltershausen, 26.09.2025
gez. Graupner
Bürgermeister — Anlage: Lageplan