Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Waltershausen der Gemeinde Waltershausen auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (53013819) fortgeführt.
Betroffen sind in der Flur 20 die Flurstücke 3132/3, 3133/1, 3133/2 und 3134.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung kann die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung der Fortführungsnachweise bekannt gegeben werden. Zeit und Ort der Offenlegung sollen hiermit öffentlich gemacht werden.
Die Grundstückseigentümerinnen sowie die Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte können die Fortführungsnachweise
| vom | 26. Juni 2023 bis 25. Juli 2023 |
| in der Zeit von | Mo - Fr 08:00 bis 11:30 Uhr |
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| Mo - Do 13:00 bis 15:00 Uhr |
und nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 574016000) in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha einsehen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha Widerspruch eingelegt werden.
Die Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Gotha, den 16. Mai 2023
Im Auftrag
gez. Katja Stein
Referatsbereichsleiterin
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