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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 11/2023
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

der Offenlegung der Fortführung des Liegenschaftskatasters

Durch das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, wurde das Liegenschaftskataster in der Gemarkung Waltershausen der Gemeinde Waltershausen auf der Grundlage einer Liegenschaftsvermessung (53013819) fortgeführt.

Betroffen sind in der Flur 20 die Flurstücke 3132/3, 3133/1, 3133/2 und 3134.

Gemäß § 11 Abs. 4 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung kann die Fortführung des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung der Fortführungsnachweise bekannt gegeben werden. Zeit und Ort der Offenlegung sollen hiermit öffentlich gemacht werden.

Die Grundstückseigentümerinnen sowie die Inhaberinnen grundstücksgleicher Rechte können die Fortführungsnachweise

vom

26. Juni 2023 bis 25. Juli 2023

in der Zeit von

Mo - Fr 08:00 bis 11:30 Uhr

Mo - Do 13:00 bis 15:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0361 574016000) in den Räumen des Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha einsehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist beim Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha, Schloßberg 1, 99867 Gotha Widerspruch eingelegt werden.

Die Fortführung des Liegenschaftskatasters gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Gotha, den 16. Mai 2023

Im Auftrag

gez. Katja Stein

Referatsbereichsleiterin

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