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Amtsblatt der Stadt Waltershausen
Ausgabe 11/2024
Amtlicher Teil
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Amtlicher Teil

Standfestigkeitsprüfung der Grabmale

Gemäß § 25 (7) der Friedhofssatzung der Stadt Waltershausen ist mindestens einmal jährlich eine Druckprobe zur Standfestigkeit der Grabmale durchzuführen.

Die Stadt Waltershausen hat für diese Überprüfung aller Grabstätten, auf dem Friedhof Waltershausen und den Ortsteilfriedhöfen, den Sachkundigen der DENAK Herrn Sven Trutschel für den Zeitraum vom 29.07.2024 bis zum 02.08.2024 beauftragt. Die Kontrolle erfolgt mit einem Kraftmessgerät unter Ausdruck eines Druck-Zeit-Diagrammes für die fehlerhaften Grabsteine und Anbringen eines Warnaufklebers auf den Grabsteinen. Die Grabnutzungsberechtigten werden in diesem Fall ausdrücklich aufgefordert, die Standsicherheit kurzfristig durch einen Sachkundigen wiederherstellen zu lassen. Die Haftung für eventuelle Unfallfolgen aufgrund von Schäden die durch nicht standfeste Grabsteine entstanden sind liegt bei dem Grabnutzungsberechtigten. Wir bitten, wenn erforderlich, den sachkundigen Prüfer und die Friedhofsverwaltung zu unterstützen.

Scharf

Friedhofsverwaltung