Die Grundsteuern, Gewerbe- und Hundesteuern, sowie die Straßenreinigungsgebühr für das IV. Quartal 2025 sind am
15.11.2025 fällig.
Überweisungen können auf folgende Kontonummern erfolgen:
| Sparkasse Waltershausen | ||
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| IBAN | DE26 8205 2020 0600 0000 28 |
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| BIC | HELADEF1GTH |
| Volksbank Waltershausen | ||
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| IBAN | DE37 8206 4038 0000 5034 60 |
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| BIC | GENODEF1MU2 |
| Deutsche Bank Waltershausen | ||
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| IBAN | DE79 8207 0000 0650 0060 00 |
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| BIC | DEUTDE8EXXX |
Achten Sie bei Überweisungen auf die korrekte Angabe des Kassenzeichens sowie die Angabe „Stadt Waltershausen“ als Zahlungsempfänger.
Erleichtern Sie sich und uns die Arbeit und erteilen Sie uns für widerkehrende Zahlungen ein SEPA-Lastschriftmandat.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir uns mit größtem Engagement bemühen, alle Anfragen zu den Grundsteuerbescheiden schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund eines derzeit erhöhten Aufkommens an Anfragen, Telefonanrufen und E-Mails kann es jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Jede Anfrage wird von uns sorgfältig geprüft und bearbeitet. Um den Ablauf zu erleichtern, bitten wir Sie, möglichst von mehrfachen Anfragen abzusehen und uns alle relevanten Unterlagen direkt zur Verfügung zu stellen.